Bern, Medienmitteilung, 03.05.2011

Der Bundesrat hat beschlossen, allfällige Vermögenswerte des früheren ägyptischen Präsidenten und seines Umfeldes in der Schweiz mit sofortiger Wirkung zu sperren. Damit will der Bundesrat jegliches Risiko einer Veruntreuung von staatlichem ägyptischem Eigentum vermeiden. Gleichzeitig ruft der Bundesrat die Verantwortlichen in Ägypten dazu auf, den berechtigten Begehren des ägyptischen Volkes nun rasch in glaubwürdiger, partizipativer und transparenter Weise Folge zu leisten.

Gewalt und Massenunruhen haben in Ägypten zahlreiche Menschenleben gefordert. Präsident Hosni Mubarak ist heute nach wochenlangen Massenprotesten zurückgetreten.

Der Bundesrat hat diese Entwicklung zur Kenntnis genommen. Die allfälligen Vermögenswerte des früheren ägyptischen Präsidenten Mubarak und seines Umfeldes in der Schweiz sind mit sofortiger Wirkung gesperrt. Zudem ist der Verkauf und jegliche Veräusserung von Gütern - namentlich von Immobilien - dieser Personen verboten. Damit will der Bundesrat alle notwendigen Massnahmen ergreifen, um jegliche Gefahr einer Veruntreuung von staatlichen Vermögenswerten zu vermeiden. Die entsprechende Verordnung tritt heute in Kraft und hat eine Gültigkeit von drei Jahren.

Die Schweiz ruft die Verantwortlichen in Ägypten dazu auf, den berechtigten Begehren des ägyptischen Volkes nun rasch in glaubwürdiger, partizipativer und transparenter Weise Folge zu leisten. Alle beteiligten Parteien sollen nun im Interesse des Landes friedlich und konstruktiv zusammenarbeiten. Nur so können Staatsstrukturen und Institutionen geschaffen werden, die Ägypten nachhaltig Frieden, Sicherheit, Freiheit und Demokratie garantieren und wirtschaftliches Wohlergehen ermöglichen.

Den Angehörigen der Opfer, welche die Massenunruhen der letzten Wochen in Ägypten gefordert haben, spricht die Schweiz ihre tiefe Anteilnahme aus.


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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