Medienmitteilung, 23.08.2023

Die Schweiz soll an der Stärkung des Schutzes der Schengen-Aussengrenze mitwirken. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. August 2023 die entsprechende Botschaft ans Parlament überwiesen. Durch die Schaffung eines neuen Fonds wird die Effizienz der Grenzkontrollen und damit der Schutz der Schengen-Aussengrenzen verbessert. Der Fonds unterstützt insbesondere jene Schengen-Staaten, die aufgrund ihrer geographischen Lage hohe Kosten für den Schutz der Aussengrenzen tragen, und ist damit ein wichtiges Solidaritätsinstrument.

Beim Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (BMVI-Fonds) handelt es sich um das Nachfolgeinstrument des Fonds für die innere Sicherheit, an dem sich die Schweiz ab 2018 beteiligte und der Ende 2020 ausgelaufen ist. Der BMVI-Fonds soll einerseits dazu beitragen, die Effizienz der Kontrollen und damit den Schutz der Aussengrenzen zu verbessern und die illegalen Einreisen zu verringern. Andererseits soll er Mittel bereitstellen, um reguläre Einreisen zu erleichtern und zu beschleunigen.

Die Finanzausstattung des BMVI-Fonds wurde für den Zeitraum 2021-2027 auf rund 6,241 Milliarden Euro veranschlagt. Darin sind die Beiträge der an Schengen assoziierten Staaten noch nicht enthalten. Über die sieben Jahre Laufzeit des Fonds wird sich die Schweiz voraussichtlich mit insgesamt rund 300 Millionen Euro beteiligen. Die Teilnahme am BMVI-Fonds führt bei den Kantonen zu keinem Mehraufwand.

Finanzielle Unterstützung für die Schweiz

Ihrerseits wird die Schweiz aus dem BMVI-Fonds über die gesamte Laufzeit hinweg insgesamt finanzielle Mittel in der Höhe von rund 50 Millionen Franken für nationale Massnahmen erhalten. Diese Gelder sollen insbesondere zur Unterstützung der integrierten Grenzverwaltung und einer gemeinsamen Visumpolitik eingesetzt werden. Dazu gehört beispielsweise die Weiterentwicklung der IT-Systeme im Schengen-Bereich, die bereits von der Bundesversammlung genehmigt wurden. Zusätzlich zu diesem Betrag können später noch zweckgebundene Zuweisungen erfolgen.

Ein wirksamer Schutz der Schengen-Aussengrenze leistet einen Beitrag zur Sicherheit und zum Migrationsmanagement der Schweiz. Je besser die Kontrollen an den Aussengrenzen funktionieren, umso weniger Kontrollen sind an den Schweizer Landesgrenzen notwendig.

Genehmigung durch die Bundesversammlung

Zur Beteiligung der Schweiz am BMVI-Fonds hat der Bundesrat 2021 eine Vernehmlassung durchgeführt. Die überwiegende Mehrheit der Teilnehmenden war der Ansicht, dass die Verantwortung für die Stärkung der Aussengrenzen, von allen Schengen-Staaten gemeinsam getragen werden sollte, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Lage im Migrationsbereich.

Zur Regelung ihrer Beteiligungsrechte und -pflichten, insbesondere was die Finanzbeiträge anbelangt, wird die Schweiz, so wie die weiteren assoziierten Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein, mit der Europäischen Union eine Zusatzvereinbarung abschliessen. Diese Vereinbarung bedarf der Zustimmung durch das Parlament. Die Schweiz wird sich voraussichtlich ab 2024 am BMVI-Fonds beteiligen können.

Bei der Schaffung des BMVI-Fonds handelt es sich um eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands, zu deren Übernahme sich die Schweiz grundsätzlich verpflichtet hat.


Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens(pdf, 201kb)
Botschaft(pdf, 508kb)
Entwurf Bundesbeschluss(pdf, 183kb)
Entwurf Vereinbarung(pdf, 289kb)
Entwurf Notenaustausch(pdf, 159kb)
Verordnung (EU) 2021/1148(pdf, 815kb)


Adresse für Rückfragen:

Information und Kommunikation SEM, T +41 58 465 78 44, medien@sem.admin.ch


Herausgeber:

Der Bundesrat
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

Letzte Aktualisierung 13.01.2023

Kontakt

Kommunikation EDA

Bundeshaus West
3003 Bern

Telefon (nur für Journalisten):
+41 58 460 55 55

Telefon (für alle anderen Anfragen):
+41 58 462 31 53

Zum Anfang