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Medienmitteilungen
Medienmitteilungen
Das IKRK befindet sich aufgrund der zahlreichen Herausforderungen, mit denen es konfrontiert ist, in finanziellen Schwierigkeiten. Die rekordhohe Anzahl von Menschen, die wegen den vielen Krisen weltweit in humanitärer Not sind, die inflationsbedingte massive Kostensteigerung und der deutliche Rückgang der finanziellen Beiträge haben das IKRK veranlasst, seine wichtigsten Geber, darunter die Schweiz, um Hilfe zu bitten.
Das IKRK ist der wichtigste Partner der Schweiz im humanitären Bereich, insbesondere in Regionen, in denen der Zugang zu humanitärer Hilfe erschwert ist. Es setzt sich weltweit aktiv für die Zivilbevölkerung ein, die Opfer von Konflikten und Gewalt geworden ist. Es verkörpert in hohem Masse die humanitären Werte, denen die Schweiz besonders verpflichtet ist.
Um das IKRK finanziell zu unterstützen, hat der Bundesrat entschieden, den eidgenössischen Räten dieses Jahr einen einmaligen Zusatzkredit über 50 Millionen Franken zu beantragen. Der Bundesrat hat ausserdem entschieden, die Bedingungen für die Rückzahlung des Covid-19-Darlehens zu lockern, indem er die Laufzeit von vier auf acht Jahre verlängert. Das zinslose Darlehen von 200 Millionen Franken, das dem IKRK am 30. April 2020 gewährt wurde, hatte zum Ziel, die Auswirkungen der Pandemie insbesondere in den Entwicklungsländern zu lindern.
Mit diesen Entscheiden will der Bundesrat dazu beitragen, das IKRK finanziell zu stabilisieren, damit es sein Mandat weiterhin erfüllen kann. Der Bund erwartet, dass das IKRK Massnahmen ergreift, um das finanzielle Gleichgewicht wiederherzustellen und dauerhaft zu sichern.
Diese Beiträge ergänzen die jährliche finanzielle Beteiligung der Schweiz zugunsten des IKRK-Sitzes in Genf in Höhe von 80 Millionen Franken und die zusätzlichen Beiträge an die Operationen des IKRK im Feld, die sich 2023 auf über 60 Millionen Franken belaufen.
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kommunikation@eda.admin.ch
Herausgeber:
Der Bundesrat
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten