Medienmitteilung, 10.04.2024

An seiner Sitzung vom 10. April 2024 hat der Bundesrat die Ergebnisse der exploratorischen Phase zur hochrangigen Konferenz zum Frieden in der Ukraine zur Kenntnis genommen. Die Voraussetzungen, damit die Konferenz einen Friedenprozess anstossen kann, sind in genügendem Masse gegeben. In einem ersten Schritt soll ein gemeinsames Verständnis der teilnehmenden Staaten entwickelt werden, im Hinblick auf einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine. Die Konferenz wird voraussichtlich im Juni 2024 auf dem Bürgenstock durchgeführt.

Eine Grafik mit einem blauen und einem gelben Kreis, die ineinander übergehen. Darunter stehen – ergänzt durch ein Schweizerkreuz – die Angaben «Hochrangige Konferenz zum Frieden in der Ukraine», der Ort «Bürgenstock – Lake Lucerne» und das Datum «15.-16. Juni 2024».
Das Logo der hochrangigen Konferenz zum Frieden in der Ukraine. © EDA

Bundespräsidentin Viola Amherd empfing im Januar 2024 den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj zu Gesprächen in Bern. Sie sicherte Präsident Selenskyj damals die Unterstützung zu, eine hochrangige Friedenskonferenz in der Schweiz zu organisieren. Der Bund hat seither in direkten Kontakten mit zahlreichen Staaten die Möglichkeiten und die Wege eines Friedenprozesses geprüft. Während der ersten exploratorischen Phase führte die Schweiz Gespräche mit Mitgliedern der G7-Staaten, mit der EU wie auch mit Vertretern des Globalen Südens wie China, Indien, Südafrika, Brasilien, Äthiopien und Saudi-Arabien. An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat von den bisherigen Ergebnissen Kenntnis genommen und die nächsten Schritte diskutiert. Eine hochrangige Konferenz als Start eines solchen Prozesses findet derzeit international genügend Zustimmung: Diese wird somit im Juni 2024 auf dem Bürgenstock geplant, auf Einladung von Bundespräsidentin Viola Amherd.

Die Konferenz soll eine Plattform für einen hochrangigen Dialog über Wege zu einem umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden für die Ukraine auf der Grundlage des Völkerrechts und der UNO-Charta bieten. Sie soll ein gemeinsames Verständnis des Rahmens schaffen, der diesem Ziel förderlich ist, sowie einen konkreten Fahrplan für den Friedensprozess.

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass es bis Juni noch einige Unbekannte gibt, sieht es aber aufgrund der langen diplomatischen Tradition der Schweiz sowie der ermutigenden Rückmeldungen während der exploratorischen Phase als seine Verantwortung an, einen Beitrag zum Friedensprozess in der Ukraine zu leisten. Damit ist die exploratorische Phase beendet und die Umsetzungsphase gestartet.

Für die Vorbereitung des Anlasses sind eine Task Force des EDA unter der Leitung von Botschafter Gabriel Lüchinger und eine interdepartementale Steuerungsgruppe (EDA, VBS, EJPD und WBF) unter der Leitung von Bundesrat Ignazio Cassis zuständig. Die Task Force arbeitet ebenfalls an den notwendigen sicherheitspolitischen wie logistischen Aspekten im engen Kontakt mit den zuständigen Behörden des Bundes und der Armee sowie mit den Kantonen Nidwalden, Luzern und Zürich.


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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