Anerkennung von Staaten

Neu entstandene Staaten werden von anderen Staaten in der Regel als solche anerkannt, wenn ihre Entstehung als legitim und unumkehrbar gilt. Nach der herrschenden Drei-Elemente-Lehre setzt die Anerkennung das Vorhandensein eines Staatsgebietes, eines Staatsvolkes und einer Staatsgewalt voraus. Jedoch besteht selbst dann, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, keine völkerrechtliche Pflicht zur Anerkennung anderer Staaten. Die Voraussetzungen für die Anerkennung können sich zudem von Staat zu Staat unterscheiden.

Anerkennung von Regierungen

Entscheidende Voraussetzung für die Anerkennung einer Regierung ist die Ausübung der souveränen Staatsgewalt. Ein Regierungswechsel ändert jedoch nichts an der Eigenschaft als Staat oder an der Anerkennung des Staates. Die Schweiz bemüht sich, so viele Staaten wie möglich anzuerkennen. Sie anerkennt jedoch keine Regierungen.

Letzte Aktualisierung 15.09.2023

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