«Man kann Kriege nicht abschaffen, aber die schädlichen Wirkungen mildern.»

Das moderne humanitäre Völkerrecht ist mit der schrittweisen Annahme der aufeinanderfolgenden Genfer Konventionen von 1949, ihrer Zusatzprotokolle und mehrerer weiterer Verträge entstanden. Die Regeln existieren, doch sie werden in bewaffneten Konflikten häufig missachtet. Die Schweiz setzt sich aktiv dafür ein, dass das humanitäre Völkerrecht keine leere Hülse bleibt. Dies erklärt Botschafter Valentin Zellweger, Direktor der Direktion für Völkerrecht des EDA.

Botschafter Valentin Zellweger
Valentin Zellweger leitet seit 2010 die Direktion für Völkerrecht des EDA.

Herr Botschafter, was verstehen wir heute, also 150 Jahre nach der Unterzeichnung der ersten Genfer Konvention, unter humanitärem Völkerrecht?
Das humanitäre Völkerrecht hat heute noch seine volle Daseinsberechtigung. Es kann als „Kriegsrecht“ verstanden werden, d. h. als das in bewaffneten Konflikten geltende Recht. Das humanitäre Völkerrecht zielt vor allem darauf ab, Kriege nach Möglichkeit menschlicher zu machen. Man könnte einwenden, dass Krieg eine Geissel ist und ausgemerzt werden muss – das ist richtig und damit befassen sich andere Bereiche des Völkerrechts. Das humanitäre Völkerrecht verfolgt einen realistischen Ansatz: So lange es Kriege gibt, wollen wir unser Möglichstes tun, um Regeln zu schaffen und somit die Opfer von Konflikten zu schützen.

Und wenn die Regeln nicht eingehalten werden, wie z. B. in Syrien? Wird das humanitäre Völkerrecht dort nicht in gravierender Weise verletzt?
Das stimmt. Die Einhaltung des humanitären Völkerrechts bedeutet eine riesige Herausforderung. Zwar wurden Fortschritte erzielt, aber wir müssen noch mehr tun und unsere Arbeit noch besser machen.

Ist das kein frommer Wunsch?
Sie würden einem Arzt ja auch nicht vorwerfen, er sei nutzlos, weil es immer noch Krankheiten gibt! Ich betone, der Zweck des humanitären Völkerrechts und die Rolle der Schweiz als Vertragspartei der Genfer Konventionen besteht nicht darin, Kriege zur vermeiden oder zu beseitigen. Aber man kann dazu beitragen, das Leid zu verringern. Es ist wesentlich, die Entwicklung des humanitären Völkerrechts langfristig zu sehen. Denken Sie einmal an einen Staat, der gegen sein eigenes Volk vorgeht. Bis zum zweiten Weltkrieg war die Bevölkerung durch das humanitäre Völkerrecht nur begrenzt geschützt. Heute sind Angriffe auf Zivilpersonen formell verboten, von der Missbilligung in der öffentlichen Meinung ganz zu schweigen. In punkto Kriegsmittel sind heute mehrere Waffen ausdrücklich verboten, z. B. die Chemiewaffen, die im ersten Weltkrieg verheerende Schäden angerichtet haben, Personenminen und Streumunition ... Auch bei der Bekämpfung von Kriegsverbrechen haben wir grosse Fortschritte erzielt. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) wurde gegründet, um die Urheber von Gräueltaten zu verfolgen und bestrafen. Es gibt viele weitere Beispiele. Um den Vergleich mit der Medizin wieder aufzugreifen, gibt es heute immer noch Kranke, aber wir können das Leid mildern und die Lebenserwartung verlängern.

In Syrien wurden trotz des Verbots Chemiewaffen eingesetzt.
Ja, aber ohne humanitäres Völkerrecht würde dies wahrscheinlich nicht dieselbe Konsternation hervorrufen. Man kann dafür sorgen, dass diejenigen, die Verbrechen begehen, einen höheren Preis zahlen müssen: Deshalb existiert der IStGH. Konkret hat die Schweiz gefordert, dass der IStGH mit der Verfolgung der Urheber von in Syrien begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit befasst wird. Gleichzeitig setzt sich die Schweiz dafür ein, das Leid der Bevölkerung mit humanitärer Hilfe zu lindern. Dazu ist zu betonen, dass gerade das humanitäre Völkerrecht den Anspruch auf humanitäre Hilfe für die Bevölkerung, die Opfer eines Konflikts wird, regelt.

Was kann die Schweiz tun bzw. was tut sie, um dem humanitären Völkerrecht auf internationaler Ebene mehr Geltung zu verschaffen?
Ich könnte Ihnen zahlreiche Beispiele von Initiativen der Schweiz nennen. 2008 wurde das Montreux-Dokument verabschiedet, das einen Überblick über die auf private Militär- und Sicherheitsfirmen anwendbaren rechtlichen Rahmenbedingungen vermittelt. Seit 2011 führt die Schweiz mit dem IKRK eine weitere ehrgeizige Initiative durch, um ein System zur Umsetzung des humanitären Völkerrechts für die Vertragsparteien der Genfer Konventionen zu institutionalisieren. Das dritte Staatentreffen fand am 30. Juni und 1. Juli 2014 in Genf statt. Wir haben betont, dass regelmässige Staatentreffen und ein Berichtssystem zur Umsetzung des humanitären Völkerrechts auf nationaler Ebene wesentlich sind.

Inwiefern würde dies die Situation konkret ändern?
Erstens könnte man so vor allem gestützt auf die Staatenberichte systematisch über die Umsetzung des humanitären Völkerrechts diskutieren. Ein weiterer, von der Schweiz erwünschter Schritt bestünde darin, einen Mechanismus zur Untersuchung angeblicher Rechtsverletzungen zu schaffen. Zweitens würden die regelmässigen Staatentreffen als Plattform für den Austausch über gute Praktiken, die sich bewährt haben, und noch offene Probleme dienen. Beispiele dafür sind die Pflicht der bewaffneten Gruppen, das Völkerrecht zu befolgen, oder die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von neuen technologischen Waffen wie z. B. Drohnen oder Kampfroboter. Zuletzt ist zu hoffen, dass die Staatentreffen ein institutioneller Rahmen für die Entwicklung künftiger Mechanismen bilden werden. Alle diese Massnahmen würden eine echte Lücke schliessen: Das humanitäre Völkerrecht verfügt nämlich als einziger Bereich des Völkerrechts bis heute über keine Kontrollinstanz.

Letzte Aktualisierung 26.01.2022

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