Bern, Medienmitteilung, 17.03.2009

Im Zivilverfahren gegen die UBS in den USA wird der Bundesrat eine amerikanische Anwaltskanzlei mit der Redaktion eines Amicus-Curiae-Briefs beauftragen. Darin soll der schweizerische Rechtsstandpunkt im Verfahren erläutert werden. Damit sollen den hoheitlichen Interessen der Schweiz Nachdruck verschafft werden.

Im Zivilverfahren gegen die UBS in den USA wird der Bundesrat eine amerikanische Anwaltskanzlei mit der Redaktion eines Amicus-Curiae-Briefs beauftragen. Darin soll der schweizerische Rechtsstandpunkt im Verfahren erläutert werden. Damit sollen den hoheitlichen Interessen der Schweiz Nachdruck verschafft werden.

 „Amicus Curiae" bezeichnet eine Person oder eine Organisation, die sich an einem Gerichtsverfahren beteiligt, ohne selbst Partei zu sein. Diese Beteiligung kann z.B. als „Äusserung Dritter" in einem zweiseitigen Verfahren erfolgen. Ein Amicus Curiae kann vertiefte Informationen und Sachkenntnis dem entscheidenden Gericht zur Verfügung stellen. Er braucht jedoch nicht völlig unabhängig zu sein. Massgeblich ist, nicht Partei zu sein. Amicus ist sogar häufig jemand, dessen Interessen indirekt durch den Rechtsstreit und die Entscheidung betroffen sein könnten.


Weiterführende Informationen

Video - Pressekonferenz des Bundesrates vom 13.03.2009


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Tanja Kocher, Leiterin Kommunikation EFD, 031 322 63 01


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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