Medienmitteilung, 16.12.2020

Am 16. Dezember 2020 hat die UNO-Generalversammlung eine von der Schweiz und Mexiko verhandelte Resolution verabschiedet, die ein Moratorium für die Todesstrafe verlangt. Diese Resolution steht im Einklang mit den Anstrengungen zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe. Sie sieht insbesondere für Frauen, Minderjährige und Familienangehörige von zu Tode Verurteilten erhebliche Verbesserungen vor. Die Resolution wurde von 123 Mitgliedstaaten unterstützt. Vier neue Staaten unterstützten die Resolution zum ersten Mal. Dies ist die grösste Unterstützung, die diese Initiative jemals in der UNO-Generalversammlung erhalten hat.

Die Resolution soll in erster Linie weitere Staaten dazu bewegen, ein Moratorium für Hinrichtungen zu verhängen, wobei das Endziel die Abschaffung der Todesstrafe ist. Mehr als die Hälfte der Staaten der Welt (106) haben die Todesstrafe in ihrer Gesetzgebung für alle Verbrechen abgeschafft. Rechnet man die Staaten dazu, welche die Todesstrafe in der Praxis abgeschafft haben, sind es 142 Staaten, also mehr als zwei Drittel der Länder weltweit. Die Todesstrafe wird heute noch in 49 Ländern angewandt. Die Resolution widerspiegelt den globalen Trend zu einer Welt ohne Todesstrafe und ermöglicht es, die Arbeit aller Akteure – einschliesslich der Zivilgesellschaft –, die sich für dieses Anliegen einsetzen, zu stärken.

Die weltweite Abschaffung der Todesstrafe ist ein Schwerpunkt der Schweizer Aussenpolitik. Die Todesstrafe hat keine erwiesene abschreckende Wirkung, dient nicht der Versöhnung und muss als eine Form von Folter betrachtet werden.

Neben ihrem multilateralen Engagement und der Förderung lokaler Projekte thematisiert die Schweiz die Todesstrafe auch regelmässig im bilateralen Dialog mit allen Ländern, die sie immer noch praktizieren.

Die Resolution, die seit 2007 alle zwei Jahre in der UNO-Generalversammlung eingebracht wird, enthält dieses Jahr erhebliche Verbesserungen gegenüber früheren Texten. Namentlich wird zum ersten Mal ein Verzicht auf die diskriminierende Anwendung der Todesstrafe für Frauen gefordert und die entscheidende Rolle der Zivilgesellschaft in dieser Debatte anerkannt. Der Resolutionstext sieht ausserdem bessere Haftbedingungen für zum Tode verurteilte Personen, eine bessere Information von Verurteilten und ihrer Familienangehörigen sowie einen besseren Schutz von Minderjährigen vor. Das bedeutet beispielsweise, dass keine Todesstrafe verhängt und keine Hinrichtung vollstreckt werden darf, wenn die Person zum Zeitpunkt des Ereignisses unter 18 Jahre alt ist.

Diese Resolution wurde zum ersten Mal von der Schweiz und Mexiko im Namen einer Gruppe von Ländern aus verschiedenen Regionen der Welt, der interregionalen Taskforce, vorgelegt. Die Resolution wurde nach fast zwei Monate dauernden Verhandlungen verabschiedet. Die regionsübergreifende Unterstützung dieser Initiative zeigt, dass sich Staaten mit sehr unterschiedlichen Rechtssystemen, Traditionen, Kulturen und religiösen Hintergründen für ein weltweites Moratorium der Todesstrafe aussprechen. Die Resolution ist ein starkes Signal des wichtigsten politischen Organs der UNO für eine stärkere Achtung der Menschenwürde und trägt zum Schutz der Menschenrechte bei. 


Weiterführende Informationen

Für eine Welt ohne Todesstrafe
Im Einsatz für die Menschenrechte, auch mit digitalen Mitteln
Menschenrechtspolitik
Die UNO und die Menschenrechte
70 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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