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Medienmitteilungen
Medienmitteilungen
Es ist allgemein anerkannt, dass das Versagen beim Schutz medizinischer Aktivitäten weniger mit fehlenden internationalen Rechtsvorschriften als vielmehr mit der Art und Weise zu tun hat, wie die bestehenden Regelungen umgesetzt werden. Am Treffen tauschten sich die Expertinnen und Experten insbesondere über die Umsetzung des humanitären Völkerrechts durch die einzelnen Staaten und deren Umgang mit den Herausforderungen bei der Wahrnehmung medizinischer Aufgaben aus. Sie konnten dadurch ihr gemeinsames Verständnis bezüglich pragmatischer Lösungen festigen. So erörterten sie beispielsweise Praktiken für einen besseren Schutz der medizinischen Fachkräfte vor Gewalt durch die Zivilbevölkerung im Kampf gegen COVID-19.
Die Achtung und der Schutz verwundeter und kranker Menschen sowie des medizinischen Personals sind fest im humanitären Völkerrecht verankert und gehörten schon vor mehr als 150 Jahren zu dessen grundlegenden Prinzipien. Als Reaktion darauf organisierte Henri Dunant das erste Komitee vom Roten Kreuz. Kurze Zeit später, 1864, wurde die erste Genfer Konvention ausgearbeitet. Trotz dieser langen Tradition bleibt der Schutz der medizinischen Aktivitäten eine der grössten Herausforderungen im Rahmen gegenwärtiger bewaffneter Konflikte.
Einhaltung, Stärkung und Förderung des humanitären Völkerrechts sind Teil der Schweizer DNA
Die Einhaltung, Stärkung und Förderung des humanitären Völkerrechts gehören zu den aussenpolitischen Prioritäten der Schweiz. Weil Aussenpolitik und Innenpolitik eng miteinander verschränkt sind, engagiert sich die Schweiz nicht nur im Inland, sondern auch auf internationaler Ebene. «Ich bin stolz auf den Bericht über die Umsetzung des humanitären Völkerrechts, den der Bundesrat vor Kurzem veröffentlicht hat», sagt Bundesrat Ignazio Cassis, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten. Der Freiwillige Bericht über die Umsetzung des humanitären Völkerrechts durch die Schweiz wurde am 12. August 2020 verabschiedet. Er bietet einen umfassenden Überblick über das Thema. Dank ihrer Neutralität, ihrer humanitären Tradition und ihrem Status als Depositarstaat der Genfer Konventionen spielt die Schweiz auch auf internationaler Ebene eine wichtige Rolle. Genf ist historisch ein Zentrum der humanitären Hilfe und wird heute als Hauptstadt der humanitären Hilfe angesehen. Die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle sind grundlegende Elemente des humanitären Völkerrechts.
Ein Mindestmass an Menschlichkeit in bewaffneten Konflikten gewährleisten
Das humanitäre Völkerrecht zielt darauf ab, in bewaffneten Konflikten Leben zu retten, Leiden zu lindern und ein Mindestmass an Menschlichkeit zu bewahren. Es schützt Menschen, die nicht oder nicht mehr an Feindseligkeiten beteiligt sind, und schränkt die Mittel und Methoden der Kriegsführung in bewaffneten Konflikten ein. Obwohl das humanitäre Völkerrecht im Allgemeinen weltweit respektiert wird, kommt es immer wieder zu Verletzungen. Diese führen zu inakzeptablen humanitären Auswirkungen. Der Dialog zwischen den Staaten ist unerlässlich, um die schwersten Folgen für die notleidende Bevölkerung zu verhindern und die konkrete Umsetzung des humanitären Völkerrechts auf nationaler Ebene sicherzustellen.
Weiterführende Informationen
«Das Recht der Mächtigen ist heute stärker als vor 20 Jahren»
Article du Temps (FR) : Ignazio Cassis: «La Suisse doit montrer au monde qu’elle croit encore fermement au droit international humanitaire»
Artikel von der Aargauer Zeitung (DE): «Bei jeder Katastrophe gibt es Schakale, die sich Hilfsgelder unter den Nagel reissen wollen»: Bundesrat Cassis über Schweizer Hilfe im Libanon
Artikel von der Luzerner Zeitung: «Das Recht der Mächtigen wurde stärker»(pdf, 217kb)
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