Bern, Medienmitteilung, 21.10.2009

Der Bundesrat hat am 21. Oktober 2009 den Bericht zu den Bundesbeschlüssen vom 8. Dezember 2008 über die Weiterführung der Entwicklungszusammenarbeit zu Handen des Parlaments verabschiedet. Dieser zeigt auf, welche finanziellen und entwicklungspolitischen Folgen eine Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe auf 0,5 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) haben kann.

Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise trifft Entwicklungs- und Schwellenländer besonders hart. Sie stellt die in der Armutsbekämpfung erreichten Fortschritte teilweise in Frage und gefährdet die bis 2015 zu erreichenden Millennium-Entwicklungsziele. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich die Schweiz gemäss ihrer wirtschaftlichen Bedeutung weiter an den internationalen Anstrengungen zur Armutsreduktion und zur Bewältigung anderer globaler Probleme beteiligen muss. Damit die Schweiz ihren Einfluss bei der Ausgestaltung des internationalen Regelwerks effektiv geltend machen kann, ist eine angemessene Finanzierung multilateraler Institutionen (UNO, IWF, Weltbank, OECD, regionale Entwicklungsbanken, WTO) unerlässlich.

Laut dem Bericht müssen die jährlichen Ausgaben der öffentlichen Entwicklungshilfe um 7,1 % wachsen, um das 0,5 %-Ziel bis 2015 tatsächlich zu erreichen. In den Jahren 2010-2013 würden die kumulierten zusätzlichen Mittel CHF 775 Millionen, und in den Jahren 2014-2015 CHF 963 Millionen betragen. Dem steht die Konsolidierung des Bundeshaushalts gegenüber. Das Eidgenössische Finanzdepartement wurde beauftragt, ein entsprechendes Programm zu erarbeiten, das den Haushalt gegenüber dem Finanzplan 2011-2013 um jährlich CHF 1,5 Milliarden entlasten kann.

Der Bundesrat anerkennt das Ziel, den Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe zu steigern. Er hat deshalb beschlossen, dem Parlament eine Botschaft zur Teilnahme der Schweiz an den Kapitalerhöhungen der multilateralen Entwicklungsbanken und an der 12. Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds sowie an der 9. Wiederauffüllung des Fonds für Spezielle Programme der Interamerikanischen Entwicklungsbank zu unterbreiten. Angesichts der finanzpolitischen Situation und in Umsetzung seines Beschlusses zur Konsolidierung des Haushalts, wird der Bundesrat vom Parlament allerdings erst ab 2013 zusätzliche Mittel für die  multilateralen Entwicklungsbanken verlangen. 

2008 gab die Schweiz 0,42 % ihres Bruttoinlandprodukts für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit aus. Die Schweiz liegt damit auf dem 12. Rang von 22 OECD Staaten. In den beiden Bundesbeschlüssen vom 8. Dezember 2008 für die Rahmenkredite über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und Finanzhilfe der DEZA und über die Weiterführung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen des SECO erteilte das Parlament dem Bundesrat den Auftrag, im Jahr 2009 eine Botschaft für einen zusätzlichen Rahmenkredit vorzulegen. Dies mit dem Ziel, den Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe der Schweiz bis zum Jahr 2015 auf 0,5 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) zu erhöhen.

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Jörg Frieden, Bereichsleiter Globale Zusammenarbeit, DEZA, Tel. +41 31 322 34 76
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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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