Bern, Medienmitteilung, 17.12.2009

Der Bundesrat hat am Mittwoch das Mandat für Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über eine Zusammenarbeit mit der Europäischen Verteidigungsagentur (EVA) verabschiedet. Die Verabschiedung erfolgt unter Vorbehalt der Zustimmung der Aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments. Gründe für die Zusammenarbeit mit der EVA sind insbesondere wirtschafts- und rüstungs- sowie sicherheitspolitische Interessen der Schweiz. Die Verhandlungen werden voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2010 beginnen.

Die Europäische Verteidigungsagentur (EVA) wurde 2004 geschaffen. Bisherige  multilaterale Rüstungsgremien wurden in Folge aufgelöst und die entsprechenden Aktivitäten in die EVA überführt. Seither findet die multilaterale Rüstungskooperation in Europa vor allem im Rahmen dieser Agentur statt. Sie unterstützt die EU-Mitgliedstaaten bei der Entwicklung von Verteidigungsfähigkeiten im Bereich der Krisenbewältigung, fördert in Europa die Rüstungszusammenarbeit und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie sowie die Effizienz der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten.

Zusammenarbeit
Aufgrund der Konzentration von multilateralen Rüstungsaktivitäten in dieser Agentur ist die Zusammenarbeit mit der EVA für die Schweiz von grosser Bedeutung. Die Mitgliedschaft in der EVA ist allein EU-Mitgliedstaaten vorbehalten. Für interessierte Drittstaaten besteht jedoch die Möglichkeit der fallweisen Beteiligung an einzelnen Projekten und Programmen. Zur Etablierung der Zusammenarbeit zwischen der EVA und einem Drittstaat wird eine sogenannte Administrative Vereinbarung abgeschlossen. Als bisher einziger Drittstaat hat Norwegen mit der EVA bereits eine solche Vereinbarung abgeschlossen.

Die Administrative Vereinbarung ermöglicht der Schweiz den Informationsaustausch mit der EVA zwecks Identifikation von ad-hoc-Projekten und -Programmen, die für eine Beteiligung der Schweiz geeignet sind. Im Vordergrund stehen Rüstungsprojekte und -programme in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Beschaffung und Instandhaltung von Rüstungsgütern sowie Fragen zur Rüstungsindustrie und Rüstungsmarkt. Die konkrete Zusammenarbeit wird separat zur Administrativen Vereinbarung in technisch-administrativen Projekt- bzw. Programmvereinbarungen geregelt, beispielsweise im Forschungsfeld der unbemannten Luftfahrzeuge.

Durch die Zusammenarbeit mit der EVA entsteht für die Schweiz weder eine Pflicht zur Kooperation an ad-hoc-Projekten und -Programmen noch zur Übermittlung rüstungspolitischer Informationen. Die Schweiz bestimmt selber, welche Informationen sie mit der EVA austauschen und an welchen ad-hoc-Projekten und -Programmen sie teilnehmen möchte.

Die Administrative Vereinbarung hat keine finanziellen oder personellen Auswirkungen zur Folge. Die Kosten, die durch die Beteiligung der Schweiz an ad-hoc-Projekten und -Programmen der EVA entstehen, sind im Rahmen des ordentlichen Rüstungsbudgets zu kompensieren.

In einem nächsten Schritt werden die Aussenpolitischen Kommissionen (APK) des Parlaments zum Verhandlungsmandat konsultiert. Es gilt formell erst nach erfolgter Konsultation der APK als verabschiedet. Die Verhandlungen können aufgenommen werden, sobald auch die EU ihr Mandat beschlossen hat.

Vielfältige Interessen
Mit dieser Administrativen Vereinbarung kann dem zunehmenden Kostendruck bei den Rüstungsausgaben und den Vorgaben der Rüstungspolitik des Bundesrates effektiver Rechnung getragen werden. Diese Vorgaben sehen vor, auf Eigenentwicklungen zu verzichten sowie internationale Kooperationen dort anzustreben, wo aus Schweizer Sicht eine Optimierung der Wirtschaftlichkeit erzielt oder der Zugang zu neuen Technologiefeldern erreicht werden können. Die gemeinsame projektbezogene Zusammenarbeit mit den EVA-Mitgliedstaaten fördert die Wirtschaftlichkeit rüstungsrelevanter Aktivitäten, begünstigt den Marktzugang und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Industrie und trägt zur Stärkung unserer Rüstungsindustriebasis und damit auch zur Arbeitsplatzsicherung bei.

Die Zusammenarbeit mit der EVA setzt die bisherige Politik der Schweiz im Rüstungsbereich fort. Die Administrative Vereinbarung ergänzt das Netz an bestehenden bilateralen Rüstungsabkommen mit zahlreichen europäischen Ländern.


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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