Bern, Medienmitteilung, 17.11.2010

Der Bundesrat hat heute entschieden, das Protokoll Nr. 3 zum Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden betreffend Verbünde für euroregionale Zusammenarbeit zu unterzeichnen. Das Protokoll wird am 6. Dezember 2010 in Strassburg von Botschafter Paul Widmer, dem Ständigen Vertreter der Schweiz beim Europarat, unterzeichnet.

Das Protokoll ergänzt das Europäische Rahmenüberein­kommen vom 21. Mai 1980 über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwi­schen Gebietskörperschaften oder Behörden und die dazu gehörigen Zusatzprotokolle von 1995 über die rechtlichen Aspekte und von 1998 über die interterritoriale Zusammenarbeit. Alle diese multilateralen Instrumente wurden von der Schweiz unterzeichnet und rati­fiziert und werden heute angewandt. 

Auf der Grundlage des Protokolls können die lokalen und regionalen Gebietskörper­schaften der verschiedenen europäischen Länder, die dem Protokoll beigetreten sind, eine Einrichtung für die grenzüber­schreitende oder interterritoriale Zusammenarbeit in Form eines «Verbunds für euroregionale Zusammenarbeit» errichten. 

Die Schweiz ist im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sehr aktiv. Entlang der Grenze ist namentlich auf Initiative der Kantone ein enges Netzwerk ent­standen. Mit dem Beitritt können die Aktivitäten auf diesem Gebiet weiter ausgebaut werden, da ein zusätzliches Rechtsinstrument zur Verfügung steht. Die im Protokoll vorgesehene Rechtsform eines solchen Verbunds könnte beispiels­weise schon bald für ein Projekt in der französisch-waadtländisch-genferischen Re­gion verabschiedet werden. 

Die Konferenz der Kantonsregierungen, die zum Postulat konsultiert wurde, hat bekannt gegeben, dass sich alle Kantone, die dazu Stellung nahmen, positiv äusserten. Das Protokoll tritt nach seiner Ratifikation in Kraft. 

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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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