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Medienmitteilungen
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Gemäss Art. 302 Abs. 2 des Strafgesetzbuches ist ein Ersuchen des betroffenen Staates um Strafverfolgung Voraussetzung für die Erteilung der Ermächtigung. Diese Voraussetzung ist erfüllt. Dem EDA liegt ein schriftliches Ersuchen Libyens vor.
Adresse für Rückfragen:
Guido Balmer, Informationsdienst EJPD, +41 31 322 18 18
Information EDA, +41 31 322 31 53
Herausgeber:
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten