Bern, Medienmitteilung, 18.11.2010

Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 17. November 2010 die Vernehmlassung zur Ratifikation des Übereinkommens über Streumunition (Convention on Cluster Munitions, CCM) eröffnet. Das Übereinkommen statuiert ein umfassendes Verbot der Verwendung, Entwicklung und Produktion, des Erwerbs, Transfers und der Lagerung von Streumunition, und schliesst weiter auch jede Handlung aus, die die genannten Tätigkeiten unterstützt oder fördert.

Die Entwicklung und der Einsatz von Streumunition reichen zurück in den Zweiten Weltkrieg. In den 1960er- und 1970er-Jahren sorgten die weitreichenden Folgen ihres Einsatzes in Südostasien (besonders Laos und Vietnam) weltweit für Aufsehen. Beim Einsatz von Streumunition stellt vor allem die hohe Blindgängerrate ein folgenschweres humanitäres Problem dar. Nicht explodierte Geschosse fordern auch nach Ende des Konfliktes noch über Jahre hinweg zahlreiche Opfer unter der Zivilbevölkerung sowie unter den Mitgliedern internationaler Operationen und stellen im Rahmen der Konfliktnachsorge erhebliche Hindernisse beim Wiederaufbau eines Landes dar. 

Das Übereinkommen wurde durch die internationale Konferenz von Dublin am 30. Mai 2008 verabschiedet und durch den Bundesrat am 3. Dezember 2008 in Oslo unterzeichnet. Bis zum heutigen Zeitpunkt haben weltweit 108 Staaten das Über­einkommen über Streumunition unterzeichnet, 46 Staaten haben das Übereinkommen ratifiziert, darunter namentlich auch Deutschland, Frankreich, Norwegen, Grossbritannien, Kanada, Australien und Japan.  

Die Schweizer Aussenpolitik engagiert sich besonders stark in Fragen der menschlichen Sicherheit und des humanitären Völkerrechts. Dabei geht es in erster Linie darum, die Rechte der einzelnen Menschen in Friedens- wie in Kriegszeiten zu schützen. Eine Schweizer Delegation hat vom 9.-12. November 2010 am ersten Staatentreffen zum Übereinkommen in Vientiane, Laos, einem der am stärksten von Streumunition betroffenen Staaten, teilgenommen. Die Schweiz setzt weltweit jährlich zwischen 16 und 18 Millionen Franken für Projekte der humanitären Minenräumung und zur Beseitigung explosiver Kriegsmunitionsrückstände ein. Entsprechende Projekte kommen auch in Laos zum Tragen, wo auch vierzig Jahre nach dem Krieg noch bis zu 78 Millionen nicht explodierte Bomblets vermutet werden. 

Auch die Schweizer Armee besitzt Bestände von Artilleriemunition, welche unter das Verbot des CCM fallen. Dies betrifft namentlich die Streumunition vom Typ KaG-88, KaG88/99, KaG-90 und KaG-98. Mit der Ratifizierung des Übereinkommens verpflichtet sich die Schweiz unter anderem dazu, ihre Bestände dieser Streumunition innerhalb von 8 Jahren zu vernichten. 

Mit der Ratifikation des Übereinkommens wird weiter auch eine Revision des Kriegsmaterialgesetzes einhergehen. Das Gesetz wird dabei um ein Verbot für Streumunition zusammen mit den entsprechenden Strafbestimmungen ergänzt.  

Das Übereinkommen über Streumunition folgt im Geist dem Übereinkommen über das Verbot von Antipersonenminen (Ottawa-Übereinkommen), das die Schweiz als einer der ersten Staaten am 3. Dezember 1997 unterzeichnet und am 24. März 1998 ratifiziert hat. 

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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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