Bern, Medienmitteilung, 24.11.2010

Ein Stopp der Verhandlungen mit der EU über ein Abkommen in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittel- und Produktsicherheit sowie öffentliche Gesundheit würde den Spielraum der Schweiz unnötig einschränken. Der Bundesrat beantragt darum die Motion Darbellay (10.3818), die einen solchen Stopp fordert, zur Ablehnung.

Im November 2008 hat die Schweiz mit der EU Verhandlungen über ein Abkommen in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittel- und Produktsicherheit sowie öffentliche Gesundheit (FHAL&GesA) aufgenommen. Damit will der Bundesrat dem zunehmenden Druck auf den Schweizer Grenzschutz im Agrarbereich begegnen. Ein Abkommen mit der EU soll neue Absatzmärkte für die Land- und Ernährungswirtschaft öffnen, die Wettbewerbsfähigkeit der Branche erhöhen und langfristig Arbeitsplätze in der Landwirtschaft und den vor- und nachgelagerten Bereichen sichern. Einige Bereiche des Abkommens weisen einen engen Zusammenhang mit den institutionellen Fragen auf, die die Schweiz und die EU momentan in einer informellen Arbeitsgruppe diskutieren. Es kann deshalb nicht abgeschätzt werden, wie lange die Verhandlungen noch dauern.

Im Dezember 2009 hatte das Parlament den eingeschlagenen Weg des Bundesrates unterstützt und eine Motion abgelehnt, die den Abbruch der Verhandlungen forderte. In der Herbstsession hat Nationalrat Christophe Darbellay (CVP/VS) eine Motion eingereicht (10.3818), die einen Verhandlungsstopp verlangt. Die Situation hat sich seit Ende letzten Jahres nicht grundlegend geändert, weshalb der Bundesrat die Motion zur Ablehnung empfiehlt. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass eine Marktöffnung gegenüber der EU eine grosse Herausforderung für die Land- und Ernährungswirtschaft darstellt. Er hat sich darum auch bereit erklärt, Begleitmassnahmen vorzusehen. Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann, Vorsteher des Eidgenössischen Volkswirtschafts-departements (EVD), wird in dieser Frage das Gespräch mit den Landwirtschaftsvertretern aufnehmen.

Ein Verhandlungsabbruch bzw. Verhandlungsstopp wäre aus mehreren Gründen kontraproduktiv. Die bis anhin erzielten - für die Schweiz positiven - Ergebnisse würden damit aufs Spiel gesetzt. Im Gegensatz zu den zu erwartenden Doha-Ergebnissen würde eine Öffnung gegenüber der EU neue Exportmöglichkeiten schaffen. Würde die Schweiz mit der Fortführung der Verhandlungen zuwarten, bis die Doha-Runde der WTO abgeschlossen ist, käme ein Abkommen aber zu spät, um die Auswirkungen der Doha-Runde rechtzeitig abfedern zu können.


Adresse für Rückfragen:

Jürg Jordi, Leiter Fachbereich Kommunikation, Bundesamt für Landwirtschaft BLW,
Tel. 031 322 81 28


Herausgeber:

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

Letzte Aktualisierung 13.01.2023

Kontakt

Kommunikation EDA

Bundeshaus West
3003 Bern

Telefon (nur für Journalisten):
+41 58 460 55 55

Telefon (für alle anderen Anfragen):
+41 58 462 31 53

Zum Anfang