Medienmitteilung, 26.02.2024

Die Schweiz nimmt Kenntnis vom 4. Bericht des Untersuchungsausschusses der Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OPCW), der die Urheberschaft eines Chemiewaffeneinsatzes vom 01. September 2015 in der syrischen Stadt Marea untersuchte. Die Schweiz verurteilt den Einsatz chemischer Waffen in aller Schärfe und fordert, dass alle Konfliktparteien in Syrien den Einsatz von Chemiewaffen unterlassen und die Verpflichtungen des humanitären Völkerrechts einhalten. Die Verantwortlichen von Völkerrechtsverbrechen in Syrien müssen zur Rechenschaft gezogen werden

Der vierte Bericht des Untersuchungsausschusses der OPCW («Investigation and Identification Team», IIT), der am 22. Februar 2024 veröffentlicht wurde, untersuchte einen Chemiewaffeneinsatz in Marea, 25 Kilometer nördlich von Aleppo. Der Bericht kommt zum Ergebnis, dass berechtigte Gründe zur Annahme bestehen, dass Einheiten der Terrororganisation Islamischer Staat (ISIS) bei Angriffen zur Einnahme der Stadt Marea Senfgas eingesetzt haben. Das IIT stellt fest, dass am Vormittag des 1. September 2015 mit einem oder mehreren Artilleriegeschützen scheinbar wahllos Projektile auf Marea abgefeuert wurden. Beim Einschlag von mindestens sechs Geschossen, die aus vom ISIS kontrollierten Gebieten abgefeuert wurden, trat eine schwarze, zähflüssige Substanz aus. Mindestens elf Personen, die mit dieser Substanz in Berührungen kamen, zeigten Symptome, die mit einem Kontakt mit Senfgas übereinstimmen.

Die Schweiz, die bei der OPCW durch Botschafterin Corinne Cicéron Bühler vertreten wird, verurteilt diesen Einsatz chemischer Waffen in aller Schärfe. Das Verbot zum Einsatz chemischer Waffen gilt zu jeder Zeit und unter jeglichen Umständen. Die Schweiz fordert von allen Kriegsparteien in Syrien, das Völkerrecht und insbesondere das humanitäre Völkerrecht zu respektieren. Die Verantwortlichen von Chemiewaffeneinsätzen müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Als gewähltes Mitglied setzt sich die Schweiz auch

im Rahmen des UNO-Sicherheitsrates für die Einhaltung des Völkerrechts ein. Sie engagiert sich für die Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofes, für den Kampf gegen Straflosigkeit bei schwersten Verbrechen und für den Schutz der Zivilbevölkerung und anderer Kriegsopfer.

Das IIT erhält seit längerer Zeit politische und finanzielle Unterstützung einer Vielzahl von Ländern, darunter der Schweiz. Einen besonderen Beitrag zu den Aktivitäten der OPCW liefert die Schweiz mit dem Labor Spiez, das im November 2023 für seine Verdienste mit einem Preis der OPCW ausgezeichnet wurde. Neben der Untersuchung von Chemiewaffeneinsätzen setzt sich die Schweiz allgemein dafür ein, dass keine Chemiewaffen hergestellt werden können. Zu diesem Zweck engagiert sie sich für eine wirksame Exportkontrolle. Die Schweiz hat zudem die Entscheidung der letzten Vertragsstaatenkonferenz der OPCW im November 2023 mitgetragen, die u.a. empfiehlt, dass die Mitgliedsstaaten des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ) Massnahmen erlassen, um den Transfer von Gütern zur Herstellung von Chemiewaffen an unrechtmässige Empfänger in Syrien zu unterbinden. Die Tatsache, dass ein nicht-staatlicher Akteur als Urheber des Chemiewaffeneinsatzes von 2015 in Marea bezeichnet wurde, unterstreicht die Notwendigkeit dieser Massnahmen.

Die Schweiz wird ihr humanitäres Engagement für die vom Konflikt betroffene Bevölkerung in Syrien und den Nachbarländern, welche die Mehrheit der Flüchtlinge aufgenommen haben, weiterführen. Zudem wird sie weiterhin ihre guten Dienste anbieten, um einen Beitrag zu einem nachhaltigen Frieden in Syrien zu leisten. Dazu unterstützt sie insbesondere den UNO-Friedensprozess in Genf.


Weiterführende Informationen

4. Bericht des Untersuchungsausschusses der OPCW (en)
2023 OPCW-The Hague Award


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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