Es ist verboten, uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren.
Aussereheliche sexuelle Handlungen zwischen laotischen und ausländischen Staatsangehörigen werden strafrechtlich verfolgt.
Ausländische Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, die in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, dürfen unter Umständen bis zum Abschluss der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen. Es ist empfehlenswert, einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten.
Auch bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei unter Umständen ausländische Staatsangehörige an der Ausreise hindern, bis die Angelegenheit erledigt ist.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen sowie bei Besitz von Chemikalien, die der Drogenherstellung dienen, hart geahndet: bis lebenslängliche Haft oder Todesstrafe.
Für Kapitalverbrechen (z.B. Vergewaltigung oder Raubüberfall mit Todesfolge) kann ebenfalls die Todesstrafe verhängt werden.
Die Haftbedingungen sind sehr prekär.
Juristische Verfahren und polizeiliche Ermittlungen verlaufen anders als in der Schweiz: Es muss mit langen Wartefristen gerechnet und den lokalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Dienste einer sorgfältig ausgewählten lokalen Anwältin oder eines sorgfältig ausgewählten lokalen Anwalts sind unabdingbar.