Reisehinweise für Moldau

Gültig am:

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Publiziert am: 30.08.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Diese Reisehinweise sind mit geringfügigen Anpassungen publiziert worden.

Grundsätzliche Einschätzung

Aufgrund der anhaltenden militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine bleibt die politische sowie die Sicherheitslage angespannt.

Wegen der prekären Wirtschaftslage und der politischen Spannungen kommt es sporadisch zu Demonstrationen. Zusammenstösse zwischen den Demonstrierenden und den Sicherheitskräften sind dabei möglich.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in der Republik Moldau nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiete zur Ukraine
Es besteht das Risiko von Personen- und Sachschäden durch abstürzende Raketentrümmer. Beachten Sie die Informationen und Anweisungen der lokalen Behörden.

Transnistrien (Gebiet östlich des Flusses Dnjestr)
Von Reisen nach Transnistrien wird abgeraten.

Transnistrien entzieht sich der Kontrolle der Zentralregierung in Chisinau. Aufgrund der anhaltenden militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine bleibt die Lage in Transnistrien unberechenbar. Eine plötzliche Verschlechterung kann nicht ausgeschlossen werden.
Es ist verboten, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Regierungsgebäude, Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren.
Aufgrund der faktischen Teilung des Staatsgebietes hat die Schweiz nur eng begrenzte – je nach Situation gar keine – Möglichkeiten zur Unterstützung in Notfällen.

Kriminalität

Kleinkriminalität ist vorhanden (Diebstähle, Einbrüche). Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses oder der Identitätskarte auf sich.
  • Seien Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders vorsichtig.
  • Wechseln Sie Geld ausschliesslich bei offiziellen Stellen wie Banken und Wechselstuben.

Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenzustand ist oft schlecht. Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden sowie langsame und schlecht gewartete Fahrzeuge bilden ein zusätzliches Unfallrisiko. Verzichten Sie deshalb auf nächtliche Überlandfahrten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind wesentlich schlechter als in der Schweiz.

Naturbedingte Risiken

Es muss mit Stürmen, schweren Regenfällen sowie mit Überschwemmungen gerechnet werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
State Hydrometeorological Service

Erdbeben kommen gelegentlich vor.
Institute of Geology and Seismology

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nur beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Südosteuropa in Bukarest, Rumänien

Schweizer Kooperationsbüro in der Republik Moldau

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 30.08.2024

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