Reisehinweise für Niger

Gültig am:

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Publiziert am: 05.04.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Die Lagebeschreibung ist aktualisiert worden. Die Empfehlungen bleiben unverändert gültig: Von Reisen nach Niger sowie von Aufenthalten jeder Art im Land wird abgeraten.

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Niger sowie von Aufenthalten jeder Art im Land wird abgeraten.

Schweizer Staatsangehörige, die sich entgegen der Empfehlung des EDA in Niger aufhalten, müssen sich bewusst sein, dass die Schweiz nur sehr eingeschränkte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Hilfeleistung hat.

Am 26. Juli 2023 haben Einheiten des Militärs die Macht übernommen. Die Entwicklung der Lage ist ungewiss. 

In grossen Teilen der Sahara und des Sahel sind bewaffnete Banden und terroristische Gruppierungen aktiv, die von Schmuggel, Raubüberfällen und Entführungen leben. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. Immer wieder werden Ausländerinnen und Ausländer in der Sahara und der Sahelzone verschleppt. Besonders gefährdet sind Touristinnen und Touristen, Mitarbeitende von internationalen Organisationen, Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen, sowie Personen religiöser Einrichtungen. Das Entführungsrisiko ist im ganzen Land sehr hoch.

Beachten Sie die Informationen auf unseren spezifischen Internet-Seiten:
Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone

Terrorismus und Entführungen

Das Risiko von terroristischen Anschlägen und Überfällen besteht im ganzen Land; es ist am höchsten in den Regionen Diffa, Tahoua und Tillabéry. Bei bewaffneten Angriffen werden immer wieder Sicherheitskräfte oder Zivilpersonen getötet oder verletzt. Beispiele:

  • Zwischen dem 20. und 21. März 2024 wurden bei einem Angriff in der Region Tillabéry mindestes 23 Soldaten durch improvisierte Sprengsätze getötet.
  • Am 29. Dezember 2023 wurden bei Überfällen auf zwei Dörfer in der Region Tillabéry mindestens elf Personen getötet.
  • Am 2. Oktober 2023 wurden bei einem Bombenanschlag auf einen Militärkonvoi in der Region Tahoua mindestens 29 Soldaten getötet und zwei weitere verletzt.
  • Am 15. August 2023 wurden bei Überfällen in Dessa und Mahana (Region Tillabéry) mindestens 31 Zivilpersonen getötet.
  • Am 14. April 2023 wurden in der Region Diffa mindestens sechs Personen durch improvisierte Sprengsätze getötet.
  • Am 9. April 2023 wurden bei einem Angriff auf einen Konvoi von Goldgräbern im Departement Arlit (Region Agadez) fünf Personen getötet und fünf weitere verletzt.
  • Am 29. August 2022 wurden bei einem Angriff auf der Insel Kwatar Kaoulaha (Region Diffa) mindestens 20 Personen getötet. Mehrere Personen wurden entführt.

Vor allem in den Grenzgebieten zu Burkina Faso, Mali und Nigeria kommt es immer wieder zu bewaffneten Zwischenfällen. In den Grenzgebieten zu Nigeria sind zudem bewaffnete kriminelle Banden aktiv, insbesondere in der Region Maradi.

Bei Demonstrationen kann es zu gewalttätigen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen.

Die Kriminalitätsrate ist hoch.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Nigeria
Schweizer Kooperationsbüro und Konsularagentur in Niger
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum, etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente, etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 05.04.2024

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