Reisehinweise für Pakistan

Gültig am:

  |  

Publiziert am: 21.11.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Diese Reisehinweise sind vollständig überarbeitet worden.

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist sehr grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Von Reisen in einzelne Landesteile wird abgeraten.

Es bestehen hohe politische und soziale Spannungen, und das Land leidet unter einer schweren Wirtschafts- und Finanzkrise. Ebenso bestehen Spannungen zwischen verschiedenen Glaubensrichtungen und zwischen diversen Gruppierungen und dem Staat.

Demonstrationen kommen regelmässig vor. Dabei kann es zu gewalttätigen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden, Gegendemonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen. Diese fordern immer wieder Verletzte und Todesopfer. Auch Sachbeschädigungen, Brandstiftungen und Strassenblockaden kommen vor. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren). Auch Behinderungen des Reiseverkehrs können die Folge sein.

Es kann jederzeit zu Gewalttaten kommen und Unruhen können unvermittelt ausbrechen. Die Regierung kann kurzfristig den Ausnahmezustand verhängen, der es den Behörden erlaubt, Versammlungen zu verbieten, die Bewegungsfreiheit einzuschränken und Ausgangssperren zu verhängen.

Trotz erhöhter Sicherheitsmassnahmen besteht das Risiko von terroristischen Anschlägen jederzeit im ganzen Land. In Balochistan und Khyber Pakhtunkhwa ist die Gefahr besonders gross (siehe Kapitel spezifische regionale Risiken). Wiederholt sind bei Anschlägen zahlreiche Personen getötet oder verletzt worden. Mögliche Ziele von Attentaten sind unter anderem Behörden und staatliche Einrichtungen, religiöse Minderheiten sowie belebte Orte wie Märkte, Einkaufszentren und der öffentliche Verkehr.
Es können zudem gezielt Anschläge auf ausländische Staatsangehörige (Reisende sowie Mitarbeitende von Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen etc.) verübt werden sowie auf Einrichtungen, in denen sich Ausländerinnen und Ausländer aufhalten (z.B. Restaurants, Hotels, Flughäfen). Beispiele für Anschläge:

  • Im Juli 2024 forderten Stammeskämpfe in Kurram District (Khyber Pakhtunkhwa) 49 Tote und über 200 Verletzte.
  • Im Februar 2024 forderte eine Granatenexplosion in Karachi (Sindh) ein Toter und 2 Verletzte.
  • Im September 2023 forderte ein Selbstmordattentat in der Nähe einer Moschee in Mastung (Balochistan) rund 60 Tote.
  • Im April 2023 forderte ein Attentat auf ein Gebäude der Sicherheitskräfte in Swat (Khyber Pakhtunkhwa) 8 Tote und 20 Verletzte.
  • Im Januar 2023 forderte ein Selbstmordattentat in einer Moschee in Peshawar (Khyber Pakhtunkhwa) rund 100 Todesopfer und über 220 Verletzte.

Es besteht ein sehr hohes Entführungsrisiko. Entführungsopfer können sowohl pakistanische wie ausländische Staatsangehörige (Reisende sowie Mitarbeitende von Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen etc.) sein.

Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise über die aktuelle Sicherheitslage in Ihren Zielgebieten, sei es über die Medien oder die lokalen Sicherheitsbehörden. Lassen Sie sich von einer lokalen Vertrauensperson oder einem anerkannten Reiseveranstalter beraten und begleiten. Meiden Sie Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Bestimmte Gebiete dürfen nur mit einer Sondergenehmigung (no objection certificate) besucht werden, darunter auch solche, die in diesem Kapitel nicht genannt werden. Zuwiderhandlungen können mit mehreren Tagen Haft geahndet werden. Nähere Auskünfte zu den betroffenen Gebieten erteilt die Botschaft von Pakistan in Bern.
In regionalen Konfliktgebieten sowie in Gebieten, die nur mit einer Sondergenehmigung zugänglich sind, hat die Schweizer Botschaft in Islamabad nur begrenzte oder gar keine Möglichkeit in Notsituationen Hilfe zu leisten.

Gilgit-Baltistan
In Gilgit-Balistan kam es in der Vergangenheit vereinzelt zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Religionsgemeinschaften sowie zu terroristischen Angriffen. Weitere derartige Ereignisse können nicht ausgeschlossen werden. Terroristische Akte können sich auch gezielt gegen ausländische Staatsangehörige richten. Es kann kurzfristig eine Ausgangssperre über die Region verhängt werden, was zu Verkehrsunterbrechungen und einem vollständigen Ausfall der Kommunikationsmittel führen kann.
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei den Lokalbehörden über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie grösste Vorsicht walten und sich durch eine ortskundige Vertrauensperson begleiten. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte und verzichten Sie auf Reisen ins Grenzgebiet zu Afghanistan.
Es wird empfohlen, für Reisen nach Gilgit und Skardu das Flugzeug zu wählen;
von Autofahrten an diese Destinationen wird abgeraten. Der Karakorum Highway, die Hauptstrasse, führt durch unruhige Gebiete, und auf den Nebenrouten besteht ein erhöhtes Überfallrisiko. Zum Beispiel forderte im Dezember 2023 ein Angriff auf einen Reisebus auf dem Karakorum Highway bei Chilas (Gilgit-Baltistan) acht Tote und 26 Verletzte. Die Flugverbindungen können wetterbedingt während mehreren Tagen ausfallen.

Khyber Pakhtunkhwa KPK
Von Reisen nach KPK, einschliesslich Swat Valley, wird abgeraten. 

Die überwiegend autonomen Stammesgebiete (ehemals Federally Administered Tribal Areas FATA) gelten als Rückzugsgebiet pakistanischer Terrorgruppen. Militärische Einsätze und Gefechte sind häufig, und in einzelnen Regionen liegen Landminen. Die bewaffneten Auseinandersetzungen in den Stammesgebieten breiten sich zunehmend auf andere Gebiete dieser Provinz aus. Die Sicherheitslage ist in der gesamten Provinz angespannt. Es sind wiederholt Attentate verübt worden. Zum Beispiel sind im Juli 2024 bei einem Angriff auf ein Gesundheitszentrum in Kirri Shamozai sieben Personen getötet worden. Zudem besteht ein hohes Entführungsrisiko.

Grenzgebiete zu Indien
Von Reisen in die gesamte Grenzregion zu Indien wird abgeraten.

Eine Ausnahme bildet der einzige Grenzübergang zwischen Indien und Pakistan, der für ausländische Staatsangehörige offen ist. Er befindet sich in Wagah zwischen Lahore und Amritsar. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt am Grenzposten über die Öffnungszeiten.
Das Grenzgebiet zu Indien ist stark militarisiert und teilweise vermint, besonders entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control) in der Region Kashmir. Entlang der Line of Control kann es zu bewaffneten Zwischenfällen kommen.

Balochistan
Von Reisen nach Balochistan wird abgeraten.

Es besteht ein hohes Entführungsrisiko, und die Gefahr bewaffneter Überfälle ist gross. Wiederholt ist es zu Massenentführungen und der Ermordung von Busreisenden gekommen. So wurden zum Beispiel im August 2024 22 Reisende bei Überfällen getötet. Bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen der Armee und aufständischen Stammesgruppen sowie religiös motivierte Gewalttaten haben die Sicherheitslage massiv verschlechtert. Anschläge sind häufig und richten sich vor allem gegen Regierungseinrichtungen, Sicherheitskräfte und die öffentliche Infrastruktur. Auch zivile Einrichtungen werden regelmässig angegriffen, was immer wieder Todesopfer und Verletzte fordert. So wurden im August 2024 bei einem Bombenanschlag auf einen Markt in Surkhab Chowk drei Personen getötet und 13 verletzt. Im Februar 2023 kamen bei einem Bombenanschlag auf einen Markt in Rakhni vier Personen ums Leben. Teile der Provinz sind vermint.

Nördlicher Sindh und südlicher Punjab
In der Provinz Sindh wird von Reisen in die Stadt Nawabshah und die Gebiete nördlich davon, insbesondere in die Städte Dadu, Mehar, Larkana, Shehdadkot, Jacobabad, Kandhkot und Kashmore abgeraten. Im südlichen Punjab wird von Reisen nach Sadigabad und Rahim Yar Khan abgeraten.

In weiten Teilen dieser Regionen besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko, und die Gefahr bewaffneter Überfälle ist gross.

Karachi
Die Gewaltkriminalität ist in bestimmten Stadtteilen sehr hoch, und der Besitz von Schusswaffen ist verbreitet. Latente politische und religiöse Spannungen sowie Konflikte zwischen kriminellen Banden können unvermittelt aufflammen und zu Ausschreitungen, Anschlägen und anderen Gewalttaten führen. So wurden bei einer bewaffneten Auseinandersetzung im August 2024 zwei Personen getötet und neun verletzt. In solchen Fällen werden häufig alle Geschäfte in den betroffenen Quartieren geschlossen und der Verkehr kommt zum Erliegen. Die Gefahrenzonen können sich laufend ändern. Erkundigen Sie sich bei einer lokalen Kontaktperson über die aktuelle Lage und meiden Sie die Stadtteile, in denen das Risiko besonders hoch ist.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Taschen- und Entreissdiebstähle, Raubüberfälle und Autodiebstähle sind häufig und können gewalttätig sein, teils mit Todesfolge. Auch Entführungen zwecks Lösegelderpressung sind verbreitet. Sexualverbrechen kommen ebenfalls vor.

Manchmal werden Diebstähle durch Personen verübt, die eine Polizeiuniform tragen oder sich als Personal der Nachrichtendienste ausgeben.

Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Lassen Sie sich von einer lokalen Vertrauensperson oder einem anerkannten Reiseveranstalter beraten und begleiten.
  • Benutzen Sie in den Grossstädten für Flughafen-Transfers Hotelbusse oder lassen Sie sich von einer Kontaktperson abholen.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, da Missbrauch verbreitet ist.
  • Seien Sie vorsichtig bei Internetkontakten. Kriminelle können vorgeben, an Freundschaften oder Geschäftsbeziehungen interessiert zu sein, um Personen nach der Einreise zu bedrohen oder zu entführen.
  • Frauen wird zu besonderer Vorsicht geraten; es ist nicht ratsam, alleine zu reisen.

Verkehr und Infrastruktur

Viele Strassen sind in schlechtem Zustand. Das unberechenbare Verhalten der Verkehrsteilnehmenden stellt ein hohes Unfallrisiko dar, auch bei Reisen mit Überlandbussen. Es ist empfehlenswert, für Fahrten mit einem Auto einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Die teilweise veraltete Infrastruktur des Eisenbahnnetzes hat wiederholt zu schweren Unfällen geführt.

Die Wartung der Flugzeuge für Inlandflüge entspricht oft nicht internationalem Standard.

In einigen Gebieten können Mobiltelefonverbindungen und der Zugang zum Internet vorübergehend unterbrochen sind.

Besonders in den Sommermonaten sind Stromunterbrüche von mehreren Stunden täglich möglich. Längere Stromausfälle und Treibstoffengpässe können die gesamte Infrastruktur beeinträchtigen.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Unter anderem sind folgende Delikte strafbar:

  • Alkohol am Steuer (0 Promille), Alkoholkonsum und Trunkenheit in der Öffentlichkeit.
  • Gleichgeschlechtliche Beziehungen
  • Aussereheliche Beziehungen sowie aussereheliche Schwangerschaften und Geburten. Bei Sexualdelikten muss das Opfer je nach Sachverhalt nachweisen, dass es nicht selbst gegen die Rechtsordnung verstossen hat.
  • Glücksspiele.
  • Fotografieren von militärischen und polizeilichen Einrichtungen, Regierungsgebäuden und anderen öffentlichen Bauten wie Flughäfen, Brücken usw.
  • Beleidigung und öffentliche Kritik der islamischen Religion (auch in den sozialen Medien).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen, bis hin zu lebenslanger Haft, geahndet.

Drogenschmuggel, Gotteslästerung und diverse andere Delikte können mit der Todesstrafe geahndet werden. Die Haftbedingungen sind prekär, mit überfüllten Zellen, mangelhafter Hygiene und Gewalt unter Inhaftierten.

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten und religiösen Empfindungen an. Radfahrerinnen und Radfahrer in leichter Bekleidung (unbedeckte Beine etc.) sind in abgelegenen Gebieten wiederholt mit Steinen beworfen worden. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Beachten Sie insbesondere die besonderen Regeln und Vorschriften während des Fastenmonats Ramadan.

Halten Sie sich mit religiösen Diskussionen und Äusserungen zurück. Aggressive Reaktionen sind möglich, wenn Aussagen oder Handlungen als Gotteslästerung interpretiert werden. Vereinzelt ist es zu Fällen von Lynchjustiz gekommen.

Naturbedingte Risiken

Das Land liegt in einer Erdbebenzone und ist durch verschiedene geologische und klimatische Bedingungen geprägt, die zu schnellen Wetterumschwüngen führen können. 

Während des Sommermonsuns muss im Norden des Landes mit starken Regenfällen gerechnet werden, die Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen können. Die Küste kann vereinzelt von heftigen Wirbelstürmen betroffen sein. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Pakistan Meteorological Department

National Disaster Management Authority

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, informieren Sie umgehend Ihre Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Islamabad.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Grossstädte ist die medizinische Versorgung nur begrenzt verfügbar. Krankenhäuser verlangen in der Regel vor Behandlungen eine Vorschusszahlung. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können Schwierigkeiten haben, eine Bluttransfusion zu erhalten. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen sollten ausserhalb Pakistans behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit Ihrem Reisepass, oder einer Fotokopie davon, die auch das Visum einschliesst, ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Pakistanische Zollvorschriften: Federal Board of Revenue, Travel guide > Baggage Rules

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Pakistan
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
Pakistan online visa system

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 21.11.2024

Kontakt

+41 800 24-7-365 / +41 58 465 33 33

365 Tage im Jahr – rund um die Uhr

Die Helpline EDA beantwortet als zentrale Anlaufstelle Fragen zu konsularischen Dienstleistungen.

Fax +41 58 462 78 66

helpline@eda.admin.ch

vCard Helpline EDA (VCF, 5.4 kB)

X

Helpline EDA via Skype

Gratisanruf aus dem Ausland mit Skype
Hinweis: Wenn Sie Skype auf Ihrem Computer oder Smartphone nicht installiert haben, erscheint eine Fehlermeldung. In diesem Fall installieren Sie zuerst das Programm mit dem folgenden Link: 
Download Skype

Skype: helpline-eda

Zum Anfang