Reisehinweise für die Republik Kongo (Brazzaville)

Gültig am:

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Publiziert am: 02.02.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Die folgenden Kapitel sind angepasst worden:
Verkehr und Infrastruktur (Grenzübergänge)
Kulturelle Besonderheiten (Homosexualität und Transsexualität)

Grundsätzliche Einschätzung

Die Sicherheitslage in der Republik Kongo ist weitgehend stabil.

Aufgrund sozialer, wirtschaftlicher und politischer Spannungen kann es jedoch zu Streiks, Demonstrationen und Ausschreitungen kommen. Informieren Sie sich deshalb vor und während der Reise in den Medien und bei den lokalen Sicherheitskräften über die aktuelle Sicherheitslage. Meiden Sie Kundgebungen und grössere Menschenansammlungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in der Republik Kongo nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Die Kleinkriminalität ist hoch, insbesondere in Brazzaville und Pointe-Noire sowie an den Stränden. Auch bewaffnete Überfälle und Einbrüche kommen vor. Unter anderem werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit.
  • Seien Sie nach Einbruch der Dunkelheit nicht zu Fuss unterwegs.
  • Unternehmen Sie unvermeidliche Überlandfahrten nur in Begleitung einer vertrauenswürdigen lokalen Begleitperson und vorzugsweise in Gruppen von mehreren Fahrzeugen.

Im Golf von Guinea und in den kongolesischen Gewässern ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenzustand ist schlecht und das Unfallrisiko hoch. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten. Während der Regenzeit (Oktober bis April) werden manche Strassen unpassierbar.

Die Treibstoffversorgung ist nicht immer gewährleistet.

Bei innerkongolesischen Flügen kommt es immer wieder zu gefährlichen Zwischenfällen, da die Flugzeuge teilweise alt und schlecht gewartet sind.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist unter anderem verboten, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken, usw.) zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Gleichgeschlechtliche Beziehungen und Transsexualität werden allgemein missbilligt.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist in den Städten gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung (Bargeld). Ernsthafte Erkrankungen oder Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Einige Gebiete dürfen nur mit einer Bewilligung der kongolesischen Armee bereist werden. Nähere Auskünfte erteilt die Botschaft der Republik Kongo (Brazzaville) in Genf.

Tragen Sie stets eine beglaubigte Fotokopie des Reisepasses auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Visum), um sich bei den häufigen Kontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in der Demokratischen Republik Kongo

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente, etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 02.02.2024

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