Reisehinweise für Somalia

Gültig am:

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Publiziert am: 19.06.2025

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Das Kapitel grundsätzliche Einschätzung ist aktualisiert worden. Weiterhin gültig: Von Reisen nach Somalia und Aufenthalten jeder Art wird abgeraten.

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Somalia und Aufenthalten jeder Art wird abgeraten.

Schweizer Staatsangehörige, die entgegen der Empfehlung des EDA nach Somalia reisen, müssen sich bewusst sein, dass die Schweiz praktisch keine Möglichkeiten zur Erbringung von Dienstleistungen oder Hilfeleistungen in Notfällen hat.

Im ganzen Land bestehen hohe Sicherheitsrisiken.

In verschiedenen Landesteilen finden militärische Operationen gegen terroristische Gruppierungen wie Al-Shabaab statt, die vor allem im zentralen und südlichen Somalia Gebiete kontrollieren und ihre Kontrolle auf weitere Gebiete ausweiten. Auch kommt es immer wieder zu Kampfhandlungen zwischen verschiedenen Clans und Gruppierungen. Es besteht landesweit die Gefahr von Minen, improvisierten Sprengsätzen und Blindgängern.

Es besteht ein hohes Entführungsrisiko für einheimische und ausländische Staatsangehörige. Gefährdet sind auch Mitarbeitende von internationalen Organisationen, Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen.

Im ganzen Land besteht ein hohes Risiko von Terroranschlägen. In Mogadischu sowie im Süden und Zentrum des Landes werden besonders viele Anschläge verübt. Sie richten sich hauptsächlich gegen die lokalen Behörden sowie gegen in- und ausländische Sicherheitskräfte.

Auch zivile Ziele wie Märkte, Strassenkreuzungen und öffentliche Verkehrsmittel werden immer wieder angegriffen. Zudem werden gezielt Anschläge verübt gegen humanitäre Organisationen, ausländische Staatsangehörige und Einrichtungen, in denen sich ausländische Staatsangehörige häufig aufhalten, z.B. Restaurants, Hotels und die Umgebung des internationalen Flughafens. Solche Angriffe fordern regelmässig zahlreiche Todesopfer und Verletzte.

Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Terrorismus und Entführungen

Gewaltkriminalität ist verbreitet.

Im Indischen Ozean und in den somalischen Gewässern ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Kenia
Helpline EDA

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 19.06.2025

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