Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Grenzgebiet zu Kirgisistan
Es wird abgeraten von Reisen ins Grenzgebiet zu Kirgisistan.
Zwischen Tadschikistan und Kirgisistan besteht ein Konflikt über den Grenzverlauf. Kampfhandlungen zwischen den tadschikischen und kirgisischen Sicherheitskräften können unvermittelt aufflammen. Trotz des Waffenstillstands vom 16. September 2022 kam es in Grenzgebieten der Provinz Sughd und des Lakhsh District zu weiteren Kampfhandlungen zwischen tadschikischen und kirgisischen Sicherheitskräften. Die Lage bleibt insbesondere in diesen Grenzgebieten angespannt, zum Beispiel kam es im Mai 2024 zu einem gewalttätigen Zwischenfall. Die Grenzübergänge zwischen Tadschikistan und Kirgisistan sind grösstenteils geschlossen. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.
Grenzgebiet zu Afghanistan
Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen ins Grenzgebiet zu Afghanistan wird abgeraten.
Die prekäre Sicherheitslage in Afghanistan wirkt sich auch auf das tadschikische Grenzgebiet zu Afghanistan aus. Die Infiltration durch terroristische Gruppierungen oder Schusswechsel über die Grenze hinweg können nicht ausgeschlossen werden. Es kann auch jederzeit zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Schmugglerbanden und den Sicherheitskräften kommen. Im April 2023 wurde ein Mitarbeitender der tadschikischen Sicherheitskräfte im Grenzgebiet zu Afghanistan bei einem Zusammenstoss mit Drogenschmuggler getötet. Die tadschikischen Truppen haben ihre Präsenz erhöht und es kommt vor, dass die Strassen im Grenzgebiet gesperrt sind.
Autonome Provinz Kuhistoni Badakhshan (GBAO)
Trotz vordergründiger Beruhigung der Lage gibt es Spannungen zwischen den Behörden in Dushanbe und einem Teil der Bevölkerung von Badakhshan. Die Zentralregierung kann ausländischen Staatsangehörigen vorübergehend den Zugang in die ganze Provinz verbieten.
Gelegentlich kann es zu Demonstrationen und Strassenblockaden kommen. Dabei können gewaltsame Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften nicht ausgeschlossen werden. Zum Beispiel forderten Unruhen im Mai 2022 mehrere Todesopfer und Verletzte.
Es kann zu bewaffneten Zusammenstössen kommen zwischen den Sicherheitskräften und Personen, die in illegalen Handel involviert sind. Solche Ereignisse können auch nicht beteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen.
Im Falle von Strassenblockaden bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die schweizerische Botschaft in Astana und die Konsularagentur in Dushanbe haben bei Verkehrsbehinderungen nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Aus- oder Weiterreise.
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei den Lokalbehörden über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte und unternehmen Sie keine touristischen und andere nicht dringende Reisen ins Grenzgebiet zu Afghanistan. (siehe Abschnitt weiter oben)
Minenfelder und Blindgänger
In den Distrikten Sangvor (vormals Tavildara genannt) und Rasht sowie im Westen der Provinz Kuhistoni Badakhshan (GBAO) gibt es stellenweise noch Minenfelder und Blindgänger aus dem Bürgerkrieg. Auch die Grenzgebiete zu Afghanistan, Kirgisistan und Usbekistan sind teilweise vermint.
Bleiben Sie in diesen Gebieten auf den Hauptstrassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.