Der Kulturaustausch in Ankara und Istanbul verfolgt das Ziel, nachhaltige Partnerschaften mit türkischen Kulturakteuren aus Regierung, Zivilgesellschaft sowie mit Partnerinstitutionen aus Drittländern zu pflegen. Dabei werden Brücken geschlagen und Schweizer Werte sichtbar gemacht. Durch Kunstausstellungen, Konzerte, Festivals und Literaturreisen wird Schweizer Kunst, Literatur und Musik ebenso gefördert wie die Mehrsprachigkeit der Schweiz und der Austausch mit den Kulturakteuren in der Türkei.
Von besonderer Bedeutung ist die Zusammenarbeit der Schweiz mit der Türkei im Bereich Kulturgüterschutz. Im November 2022 unterzeichneten der damalige Bundespräsident (Alt Bundesrat Alain Berset) und der Kultur- und Tourismusminister der Türkei (Mehmet Nuri Ersoy) in Ankara das bilaterale Abkommen über den internationalen Kulturgütertransfer. Ziel des Abkommens ist die Erhaltung des kulturellen Erbes beider Staaten. Mit dem Abkommen verbessert sich der Schutz von Kulturgütern, die aus der Zeit vor 1500 n. Chr. Stammen und besonders stark von Plünderungen betroffen sind. Mit dem Abkommen und in Anwendung des Bundesgesetzes über den internationalen Kulturgütertransfer setzt die Schweiz die UNESCO Konvention von 1970 über die Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut um.