Familienzusammenführung

Möchte ein schweizerisch-mexikanisches Ehepaar in Mexiko leben, kann für die schweizerische Ehepartnerin, bzw. für den schweizerischen Ehepartner sowie deren Kinder der Titel Residente permanente beantragt werden. Der Antrag muss persönlich bei der mexikanischen Botschaft in Bern eingereicht werden. 

Meldepflicht von Ehe und Partnerschaft

Eine im Ausland zivilrechtlich geschlossene Ehe wird in der Schweiz anerkannt und muss den schweizerischen Zivilstandbehörden gemeldet werden. Schweizerinnen und Schweizer melden ihre im Ausland geschlossene Ehe der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland. Diese übersetzt und beglaubigt die Dokumente und übermittelt sie gebührenfrei in die Schweiz. Ausnahmsweise kann die Meldung auch bei der kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandwesen erfolgen, die die Dokumente bei Bedarf an die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland zwecks Übersetzung und Beglaubigung schickt (gebührenpflichtig).

Frühzeitige Kontaktaufnahme

Es wird empfohlen, bereits vor der Eheschliessung oder eingetragener Partnerschaft bei der zuständigen schweizerischen Vertretung abzuklären, welche Vorschriften zu beachten sind, damit die Eheschliessung in der Schweiz so rasch wie möglich anerkannt und im Personenstandsregister eingetragen werden kann.

Partnerschaften

Gleichgeschlechtliche Ehen sind in Mexiko seit dem 31. Dezember 2022 legal. Nähere Auskünfte können dem Merkblatt über die Begründung der eingetragenen Partnerschaft im Ausland des Bundesamtes für Justiz (BJ) sowie den Unterlagen der ausländischen Behörden entnommen werden.

Kontakt

Innovation und Partnerschaften

Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern

Telefon

Helpline +41 800 24-7-365 / +41 58 465 33 33

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