Reisehinweise für Sierra Leone

Gültig am:

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Publiziert am: 28.11.2023

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Am 26. November 2023 kam es nach Überfällen auf ein Waffenlager des Militärs und diverse Haftanstalten zu Kämpfen in Freetown. Die Behörden haben eine landesweite Ausgangssperre verhängt (Kapitel Grundsätzliche Einschätzung).

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische, soziale und wirtschaftliche Lage ist angespannt.

Am 26. November 2023 kam es nach Überfällen auf ein Waffenlager des Militärs und diverse Haftanstalten zu Kämpfen in Freetown. Die Behörden haben eine landesweite Ausgangssperre verhängt.

Auch Demonstrationen und gewaltsame Ausschreitungen kommen vor. Berichten zufolge wird teilweise auch scharfe Munition eingesetzt.

Die Telefon- und Internetverbindungen sind zeitweise unterbrochen.

Es besteht das Risiko von Terroranschlägen. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Lassen Sie Vorsicht und Zurückhaltung walten. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und Ihren Kontaktpersonen vor Ort über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren) und meiden Sie Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art.

Kriminalität

Kleinkriminalität ist verbreitet. Es werden auch Raubüberfälle verübt, vor allem nachts. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Halten Sie sich strikt an die Anweisungen der Behörden und Ratschläge von ortsansässigen Kontaktpersonen.
  • Verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge, sei dies in den Städten oder an Stränden.
  • Kaufen Sie keine auf der Strasse angebotene Diamanten oder Gold; sie sind meistens gefälscht. Siehe auch Kapitel Besondere rechtliche Bestimmungen.

In den Gewässern vor Sierra Leone kommt es gelegentlich zu Piratenüberfällen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Mit Ausnahme der Verbindungsstrassen zwischen den grossen Städten ist das Strassennetz in schlechtem Zustand, vor allem während der Regenzeit. Die unvorhersehbare Fahrweise und streunendes Vieh stellen ein erhebliches Unfallrisiko dar. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Zwischen dem Flughafen Lungi und Freetown liegt ein Meeresarm. Es gibt einen Wassertaxi-Dienst.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Diamanten dürfen nur mit einer Lizenz gehandelt und/oder ausgeführt werden. Wer gegen dieses Gesetz verstösst, muss mit drakonischen Strafen rechnen.

Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar.

Es ist verboten, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken, Regierungsgebäude, usw.) zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Traditionelle Werte sind in Sierra Leone von Bedeutung. Passen Sie Ihre Kleidung und Ihr Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an.

Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln. Bitten Sie um Erlaubnis, bevor Sie Personen fotografieren.

Naturbedingte Risiken

Von April bis November muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Sierra Leone Meteorological Agency

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nur beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Vorschusszahlung). Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa) behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Tragen Sie stets Ihren Ausweis auf sich, um sich bei Personenkontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Côte d'Ivoire
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente, etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 28.11.2023

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