Das argentinische Steuersystem beruht auf drei Ebenen, je nachdem, welche Gerichtsbarkeit es anwendet; auf kommunaler, provinzieller und nationaler Ebene. Zu den wichtigsten Steuereinnahmen, die auf nationaler Ebene erhoben werden, gehören z.B. die Einkommensteuer, die Mehrwertsteuer und die Verbrauchsteuer. Auf Provinzebene sind die wichtigsten Steuereinnahmen z.B. die Bruttoeinkommensteuer, Stempelsteuer und Grunderwerbsteuer. Schliesslich tragen die Gemeinden zum argentinischen Steuersystem bei, indem sie Sondersteuern und Beiträge erheben. Die Behörde, die für die Umsetzung der Steuererhebungspolitik zuständig ist, ist die Föderale Verwaltung der öffentlichen Einnahmen, des Zolls und der sozialen Sicherheit der Nation (AFIP). Informieren Sie sich gut über das Steuersystem bei Ihrer Auswanderung nach Argentinien. Das EDA stellt Ihnen verschiedene Informationen zur Verfügung. 

Natürliche Personen mit Wohnsitz in Argentinien sind mit ihrem weltweiten Einkommen steuerpflichtig, unabhängig davon, ob die Quelle der Einkünfte oder der Gewinne in Argentinien oder im Ausland liegt. In Argentinien ansässige Personen müssen ihr in Argentinien und im Ausland liegendes Vermögen mit einem progressiven Steuersatz versteuern.

Doppelbesteuerung

Im November 2015 trat ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Argentinien auf dem Gebiet der Steuer vom Einkommen und vom Vermögen in Kraft.

Dieses Abkommen ist für in Argentinien wohnhafte Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer insbesondere dann von Bedeutung, wenn (weiterhin) gewisse Einkünfte aus der Schweiz bezogen werden, wie Einkünfte aus Liegenschaften oder aus Erwerbstätigkeiten, Ruhegehälter, Dividenden und Zinsen. Das Abkommen schränkt die Schweiz als Quellenstaat solcher Einkünfte in ihrem Besteuerungsrecht ein und/oder verpflichtet Argentinien zur Anrechnung der Schweizer Steuern an die Einkommensteuer von Brasilien. 

Informationsaustausch

Die Schweiz wendet seit dem 1.1.2018 mit 76 Partnerstaaten den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) an, darunter mit Argentinien. Das bedeutet, dass meldepflichtige Finanzinstitute in Argentinien und in der Schweiz seit dem 1.1.2018 Informationen über Finanzkonten von im jeweils anderen Staat steuerlich ansässigen natürlichen und juristischen Personen erheben. Auf schweizerischer Seite übermittelt die Eidgenössische Steuerverwaltung diese Informationen ab 2019 jährlich und automatisch an Argentinien. Dasselbe gilt in umgekehrter Richtung. Vom AIA sind somit auch schweizerische Staatsangehörige mit Steuerdomizil in Argentinien und einem Konto oder Depot bei einem in der Schweiz ansässigen Finanzinstitut betroffen. Das heisst, dass im Rahmen des AIA auch Informationen über Finanzkonten ausgetauscht werden, die beispielsweise für den Bezug von Ruhegehältern eingerichtet worden waren. Vor dem Hintergrund der Einführung des AIA haben einige Staaten ihren Steuerzahlern die zeitlich beschränkte Möglichkeit eingeräumt, im Rahmen einer (z.T. straflosen) Regularisierung nicht deklarierte Vermögenswerte nachträglich freiwillig offen zu legen und ordnungsgemäss zu deklarieren (bspw. über ein Voluntary Disclosure Program). Um zu erfahren, ob diese Möglichkeit in Argentinien besteht, erkundigen Sie sich bei der zuständigen nationalen Steuerbehörde. 

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