Zwischen der Schweiz und 44 Staaten bestehen zwischenstaatliche Regelungen über soziale Sicherheit. Ziel dieser Abkommen ist primär die Gleichbehandlung der Staatsangehörigen der Vertragsparteien, die Bestimmung der anwendbaren Gesetzgebung und die Zahlung der Leistung ins Ausland. Die Schweiz und Argentinien haben kein Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet. Informieren Sie sich zu Altersvorsorge, Kranken- und Unfallversicherung, berufliche Vorsorge, AHV/IV oder Arbeitslosenversicherung vor Ihrer Auswanderung nach Argentinien.
Altersvorsorge
Arbeitnehmende haben nach 30 Arbeitsjahren Anrecht auf eine Altersrente. Männer müssen das 65. und Frauen das 60. Altersjahr zurückgelegt haben. Sie leisten während ihrer Erwerbstätigkeit einen Beitrag an die Altersvorsorge und einen Beitrag an die Pensionierten-Krankenkasse (PAMI). Der Anspruch auf Pension gilt für alle Erwerbstätigen im formellen Anstellungsverhältnis. Aktuelle Informationen zur Altersvorsorge sind auf der Webseite der argentinischen Regierung zu lesen.